Rechtsanwältin Johanna A. Dammers – Bielenbergstraße 28 – 24143 Kiel – Telefon:+49 (0)431 73 03 8000

Häufige Fragen

Folgende Fragen werden uns immer wieder gestellt

Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit (Gebühren und Auslagen) sind zunächst gesetzlich geregelt. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt, welche Gebühren und Auslagen der Rechtsanwalt in Rechnung stellen darf.

Bei einer rein beratenden Tätigkeit, soll der Rechtsanwalt allerdings auf eine sog. Honorarvereinbarung hinwirken. Eine solche Honorarvereinbarung wird z.B. im Rahmen einer Vertragsgestaltung, einer Rechtsberatung oder der Erstellung eines Gutachtens getroffen. In der Regel handelt es sich hier um Stundenhonorare oder Pauschalhonorare.

Auf Wunsch erstellen wir selbstverständlich vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.

Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ebenso wie die kostenlose Beratung nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht erlaubt sind.

Zunächst hat derjenige, der den Anwalt beauftragt (der Mandant), die Kosten zu tragen. In vielen Fällen aber kommt eine Erstattung der Anwaltsgebühren durch Dritte (bei Verkehrsunfällen meist die Versicherung des schuldhaften Verursachers) in Betracht. Zum Beispiel können die Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass für den konkreten Fall eine Deckungszusage von der Versicherung vorliegt. Die Einholung einer solchen Deckungszusage übernehme ich gerne für Sie.

In Forderungsangelegenheiten können die Anwaltskosten häufig als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen sind die Kosten grundsätzlich von der unterlegenen Partei zu tragen (Ausnahmen bestehen bei arbeitsgerichtlichen Sachen erster Instanz).

Bürger mit geringem Einkommen erhalten auf Antrag Unterstützung vom Staat. Bei einer außergerichtlichen Tätigkeit des Anwalts oder einer rein beratenden Tätigkeit kann Beratungshilfe gewährt werden. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen kann Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe gewährt werden. Der hierfür erforderliche Antrag wird beim zuständigen Gericht eingereicht. Einige Formulare finden Sie im Service-Bereich.

Falls Sie noch weitere Fragen zur Übernahme der Anwaltskosten haben berate ich Sie gerne.

Der Umfang der Leistung einer Rechtschutzversicherung ergibt sich grundsätzlich aus dem Versicherungsvertrag. In der Regel werden folgende Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme übernommen:
– die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten gewählten Rechtsanwalts,
– Gerichtskosten,
– Zeugengelder,
– gerichtliche Sachverständigenhonorare,
– im Unterliegensfall zu erstattende Kosten der Gegenseite.

Einige Rechtschutzversicherungen schließen auch die Kosten für eine oder mehrere Erstberatungen im Jahr mit ein.

Wie bei allen Versicherungen, können auch Rechtschutzversicherungen nur für Schadensereignisse abgeschlossen werden, die nicht absehbar oder schon eingetreten sind. Meist gilt eine Wartezeit von drei Monaten.

Einige Rechtschutzversicherungen bieten aber Tarife an, mit denen auch zurückligende Schadensereignisse zumindest teilweise abgedeckt sind.

Rechtsanwältin Johanna A. Dammers – Bielenbergstraße 28 – 24143 Kiel – Telefon:+49 (0)431 73 03 8000